Sehr geehrte Darnen und Herren,
hiermit bestätigen wir Ihnen, dass in den von uns gelieferten Schollbach Produkten keine Materialien >0,1 Gewichtsprozent entsprechend der Kandidatenliste ,,Substance of Very High Concern“ SVHC basierend auf o.g. Richtlinie enthalten sind.
Ebenso sind keine Stoffe aus Anhang XIV oder XVII o.g. Verordnung enthalten. Die Vorgaben o.g. Verordnung werden vollinhaltlich eingehalten.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Brill
Geschäftsführung